Zoll in Daenemark

Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen bestimmten Zollbeschränkungen. über Bestimmungen bezüglich der Einfuhr von Schußwaffen informiert detailliert das dänische Fremdenverkehrsamt. Grundsätzlich verboten ist jedoch die Einfuhr von Luftgewehren, Gaspistolen, Gasampullen, Tränengaßprays, Meßer mit festestehender Klinge über 12 cm Länge sowie Schlag- und Hiebwaffen.

Innerhalb der EU dürfen Lebens- und Genußmittel im privaten Reiseverkehr und zum eigenen verbrauch unbegrenzt mitgenommen werden. Die Abgrenzung zwischen privater und gewerblicher Verwendung in Bezug auf Alkohol und Tabakwaren regeln Richtmengen.

Zehn Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke bis 22 Vol., 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein und 110 Liter Bier sowie 800 Zigaretten, 400 Zigarillos und 1 kg Rauchtabak gelten als Mengen für den privaten Verbrauch. Bei der Mitnahme von größeren Mengen muß dem Zoll glaubhaft gemacht werden, daß die Mengen dem persönlichen Verbrauch dienen.

Für Tabakwaren aus einem der zehn neuen EU-Beitrittsländer gelten andere Bestimmungen. Hier dürfen nur 200 Zigaretten mitgenommen werden. Alle alkoholischen Getränke und Tabakwaren dürfen nur von Personen ab 16 Jahren mitgenommen werden.

Bei den erlaubten Einfuhrmengen von zollfrei gekauften Waren oder Waren aus Nicht- EU-Ländern sind die Mengen für Alkohol und Tabakwaren geringer. Zudem gibt es für Tee, Kaffee, Parfüm und Eau de Toilet Höchstgrenzen. Nicht ausgeführt werden dürfen Antiquitäten und Kunstgegenstände, die älter als 100 Jahre sind und deren Wert höher als 100.000 DKK ist.

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