Verkehrsbedingungen

In Dänemark liegt die Promillegrenze bei 0,5.

Die Höchstgeschwindigkeiten liegen für PKW bis 3,5t und Motorräder bei innerorts 50km/h, außerorts 80km/h, auf Schnellstraßen 80km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Motorräder mit Anhänger dürfen auf Autobahnen jedoch höchstens 80km/h schnell fahren. LKW über 3,5t und PKW mit Wohnwagen dürfen innerorts höchstens 50km/h, außerorts höchstens 70km/h und auf Autobahnen höchstens 80km/h schnell fahren. Auf Schnellstraßen gilt für LKWs über 3,5t eine Begrenzung von 80km/h und für PKW mit Wohnwagenanhänger eine Begrenzung von 70km/h. Pflicht ist es in Dänemark auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren und auf Autobahnen bei einem Stau das Warnblinklicht einzuschalten.

Parkverbot besteht bis zu 10 Metern vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen. Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn an Straßenmündungen bedeuten �Vorfahrt gewähren�. In Autobahn-Zufahrten gilt das Reißverschlußprinzip, d.h. beide Seiten sind gleichberechtigt und müßen sich gegenseitig einfädeln laßen. Das entsprechende Verkehrßchild zeigt zwei Pfeile, die sich in einem Pfeil vereinen und wird auch abseits von Autobahnen verwendet.

Die Parkvorschriften sollten unbedingt eingehalten werden, da Verstöße mit mind. 400 DKK Bußgeld belegt werden. Hohe Bußgelder sind auch bei Alkoholdelikten die Regel.

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